AKTUELLE INFOS ZUM CORONA VIRUS


Wie Sie sicherlich den Medienberichten entnommen haben, ist seit September 2021 nicht mehr allein der Inzidenzwert im Landkreis für die Regelungen zum Umgang mit dem Coronavirus ausschlaggebend. Die aktuellen Regelungen finden Sie hier:

CORONA-INFOS DES LANDRATSAMTES

Für Ihren Besuch bei uns gelten weiterhin die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie FFP2- bzw. OP-Maskenpflicht. Bitte beachten Sie auch die nachstehenden Informationen.

UNSERE ALLGEMEINEN ÖFFNUNGSZEITEN

Unser gesamtes Team unterzieht sich übrigens regelmäßig Corona-Schnelltests. Ihre und unsere Gesundheit liegt uns sehr am Herzen und wir möchten damit über die vorgenannten Maßnahmen hinaus einen weiteren Beitrag leisten, dass Sie sich während Ihres Besuchs bei uns wohlfühlen.


Wir freuen uns auf Sie,
Ihr Team von Auto Heitz

Servicetermin oder Teile-/Zubehörkauf


Unser Servicebereich und unsere Werkstatt sind systemrelevant und daher grundsätzlich geöffnet. Bitte vereinbaren Sie jedoch vor Ihrem Besuch einen Termin - telefonisch oder jederzeit online. Für Ihren Besuch zu einem Servicetermin oder zum Kauf von Ersatzteilen und Zubehör ist die Vorlage eines gültigen negativen Coronatests nicht erforderlich.

SERVICETERMIN ONLINE VEREINBAREN

Beratung und Verkauf


Unser Verkaufsbereich wird mit dem Einzelhandel gleich gesetzt. Wir bitten Sie herzlich, unabhängig von den gerade geltenden Regelungen einen Termin mit unserem Verkaufsteam zu vereinbaren. Bitte beachten Sie auch, dass der Zugang zu unseren Verkaufsräumen je nach aktueller Regelung nur nach Vorlage eines gültigen negativen Coronatests (auch Schnelltest) erlaubt ist. Diese erhalten Sie an Teststationen sowie in ausgewählten Apotheken und in jeder Hausarztpraxis. Die Werbegemeinschaft Garmisch hat zudem ein Testcenter in der Tourismusinfo am Richard-Strauss-Platz eingerichtet.

REGELUNGEN ZU ÖFFNUNGEN IM HANDEL CORONA-TESTSTELLEN IM LANDKREIS CORONA-TESTCENTER WERBEGEMEINSCHAFT

Von der Vorlagepflicht eines negativen Tests ausgenommen sind


  • Personen, die vollständig gegen Covid-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff geimpft sind und deren vollständige Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt. Ein Nachweis in Form einer ärztlichen Bestätigung (z. B. Impfpass) ist vorzulegen.


  • Genesene, wenn die vorherige Covid-19-Infektion mindestens 28 Tage, aber nicht länger als 6 Monate zurückliegt und ein gültiger Nachweis hierfür erbracht werden kann, z. B. durch eine ärztliche Bescheinigung.

Des Weiteren gelten bei uns nach wie vor die bereits bekannten Maßnahmen zum Schutz vor Corona


  • Zugang zu unseren Räumlichkeiten ist ausschließlich mit FFP2- oder OP-Maske erlaubt
  • Händedesinfektionsstationen stehen in jedem Eingangsbereich unserer Betriebe zur Verfügung
  • Bitte halten Sie ausreichend Abstand zu anderen Personen (mindestens 1,5 Meter)
  • Bei Auftreten von Symptomen, die auf eine Coronainfektion hindeuten, stornieren Sie Ihren vereinbarten Termin bitte telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail umgehend. Wir sind selbstverständlich gerne für Sie da, wenn Sie wieder gesund sind. Vereinbaren Sie einfach einen neuen Termin.